Pellta

Abhörschutz für Ihr Handy – die Smartphone Security Solution

Pellta One ist die wirksame Lösung gegen das Ausspionieren Ihres Handies.

Als ständiger Begleiter ist das Smartphone ein attraktives Ziel für Hackerangriffe und Spionage geworden. Es ist heutzutage möglich, Smartphones ohne Expertenkenntnisse hacken zu lassen. Gleichzeit ermöglicht die Umwandlung von Sprache in Text direkt auf dem Gerät selbst eine effiziente Analyse der gesammelten Inhalte, welche schwer zu detektieren ist.

Mit Pellta One verhindern Sie effektiv das unberechtigte Übertragen oder Aufzeichnung von Wort und Bild.

Bedrohungen

  • 88% aller deutschen Unternehmen sind derzeit von Industriespionage betroffen
  • Starke Zunahme von Hackerangriffen auf Mikrofone und Kameras
  • Besonders privat genutzte Mitarbeiterhandies stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar
  • Moderne Smartphones mit fest verbauten Akku lassen sich fast nie komplett ausschalten.

Vorteile

  • Aktiver Schutz gegen ungewollter Zugriff auf Mikrofone und Kameras
  • Das Telefon bleibt empfangsbereit
  • Direkter Zugriff auf das Smartphone jederzeit möglich
  • Keine Installation von Software oder Apps nötig
  • Kompatibel mit allen gängigen Smartphones
Abhörschutz für Smartphones

Pellta One

Smartphone Security

Kamera deaktiviert

Kein optisches Ausspähen durch die Kamera möglich

Mikrofon deaktiviert

Kein Abhören – weder live noch durch Aufnahme – möglich

Schutz für alle Hersteller

Sicherheit für alle gängigen Smartphones

Erreichbarkeit

Wenn gewünscht werden ankommende Anrufe weiterhin signalisiert

Durch ein speziell entwickeltes Verfahren werden die Mikrofone des Telefons aktiv daran gehindert, akustische Signale und Gespräche aufzunehmen oder weiterzugeben. Für die Benutzer herrscht dabei Stille. Das Telefon bleibt immer erreichbar und hörbar, „hört und sieht” aber selbst nichts mehr.
Dadurch sind Sie z.B. bei Besprechungen oder im Homeoffice immer erreichbar und können dennoch sicher sein, dass Sie nicht über Ihr Mobiltelefon abgehört werden.

Patentierte Echtzeit Audiounterdrückung

Die Geräte werden sowohl in Deutschland entwickelt als auch hergestellt.

Made in Germany

Hier gehts zum Pellta Onlinevertrieb www.hentronic.eu

Sie möchten Sich und Ihre Mitarbeiter vor Spionage über das Mobiltelefon schützen?
Sie sind an einem Vertrieb interessiert?

CE Cybersecurity

Cybersecurity bald Voraussetzung für CE-Zeichen

Es kann als ein Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung der Cybersicherheit bezeichnet werden:

Cybersecurity wird als Bestandteil in die Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive – RED) aufgenommen und ist somit für das CE-Zeichen obligatorisch.

Hintergrund:

Cybersecurity wurde im Artikel 3 der Funkanlagenrichtlinie prinzipiell zwar schon immer formuliert, jedoch aufgrund von Unsicherheiten beim Nachweis nicht implementiert.

Die EU Kommission hatte nun einen Text zur Integration der Anforderungen aus Artikel 3 der Funkanlagenrichtlinie vorgestellt. Deren Einspruchsfrist ist Ende Dezember 2021 abgelaufen.

Das bedeutet:

Ab jetzt gilt eine 30 Monats Frist um die Cybersecurity Anforderungen für eine CE-Konformität umzusetzen.

Die allgemein gehaltenen Formulierungen im Artikel 3 lauten:

  • d) Sie haben weder schädliche Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb noch bewirken sie eine missbräuchliche Nutzung von Netzressourcen, wodurch eine unannehmbare Beeinträchtigung des Dienstes verursacht würde.
  • e) Sie verfügen über Sicherheitsvorrichtungen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten und die Privatsphäre des Nutzers und des Teilnehmers geschützt werden.
  • f) Sie unterstützen bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug.
Wer ist davon Betroffen?

Alle Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten die unter die Funkanlagenrichtlinie fallen.

Zu diesen Produkten fallen praktisch fast alle drahtlosen IoT Devices.

Den Anforderungen wären das entsprechend u.a. auch:

  • d) Alle Drahtlosgeräte die über das Internet kommunizieren
  • e) Drahtlosgeräte die persönliche Daten (wie z.B. Standorte) verarbeiten oder übertragen wie
    • Internetradios
    • Babyphone
    • Dahtloses Spielzeug
    • Tragbare Gadgets
  • f) Drahtlose Bezahlterminals

(Für Geräte wie Medizintechnik, Flugzeugtechnik etc. gelten gesonderte Normen)

Wie sind die detaillierten Vorgaben und wie werden sie überprüft?

Die Details zur Umsetzung sind noch nicht entgültig entschieden – aber ein einheitlicher, gemeinsamer Standard von ETSI, CEN und CENELEC ist schon zeitnah in Bearbeitung:

https://ec.europa.eu/docsroom/documents/48359?locale=de

In der Praxis ist davon auszugehen, dass z.B. mit der Einhaltung der Anforderungen existierender Normen wie z.B. der ETSI/EN 303645 (Cyber Security for Consumer Internet of Things) die Conformität nachgewiesen werden kann.

Wir sind sicher, dass Cybersecurity als Bestandteil der CE-Konformität ein weiterer guter Schritt ist, die Sicherheit von Unternehmen und Verbrauchern zu stärken.

Gerne unterstützen wir Sie als Hersteller oder Entwickler bei der Umsetzung der Sicherheits Anforderungen Ihrer IoT Geräte.

Link zur Funkanlagenrichtlinie:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014L0053

Weitere Infos zur ETSI/EN303645 Cyber Security for Consumer IoT:

https://www.hensec.org/consulting/etsi-en-303-645-consumer-iot-security/

Amateurfunk Lehrgang geschenkt – Twitter Aktion #AfuKurs21

Über viele Jahrzehnte hat sich der Amateurfunk als wichtiges Kommunikationsmittel in Krisen und Katastrophen bewährt.
Selbst wenn Elektrizität, Festnetztelefonie, Internet, W-lan und der Mobilfunkt in einer Gegend großflächig ausgefallen sind, können Amateurfunker über große Entfernungen zuverlässig Sprache, Bild, Ton und Daten übertragen. Und das autark mit wenigen Watt Leistung und Batteriebetrieben.

Die jüngsten Ereignisse haben leider wieder einmal auf drastische Weise gezeigt, dass selbst hochtechnologische öffentliche Kommunikationsnetze nicht Katastrophenresistent sind und wie wichtig die Kommunikation in Krisenzeiten ist – besonders wenn man z.B. in einer Notsituation komplett von der Außenwelt abgeschnitten ist.

Um den Amateurfunk ausüben zu können benötigt man eine Amateurfunklizenz welche eine Amateurfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur voraussetzt.

Um mehr Menschen für die Technik des Amateurfunks zu begeistern verschenken wir 7 Bücker:
“Amateurfunk-Lehrgang für das Amateurfunkzeugnis Klasse E. Mit allen Prüfungsfragen” von Eckart K Moltrecht

Um ein Exemplar des Buches zu erhalten sind folgende Steps nötig:

  1. Diesen Beitrag mit Hashtag #AfuKurs21 auf Twitter teilen
  2. Deinen Twitter Handle und Kontaktemail in folgendes Formular eintragen:
    (Es werden im Formular keine weiteren persönlichen Daten erfasst. Die Angabe der Emailadresse dient nur zur Kontaktaufnahme bzgl. Benachrichtigung und Versand.)
    Die Aktion läuft bis zum 6. August 2021.
    (Wenn sich bis dahin mehr als 7 Personen eintragen entscheidet das Los. Der Zeitpunkt der Anmeldung oder des Retweets ist nicht relevant.)

Bei Rückfragen, technischen oder anderen Anliegen stehen wir auch gerne unter dem Kontaktformular zur Verfügung.

[Diese Aktion ist leider schon abgelaufen – das Formular steht nicht mehr zur Verfügung.]

Beim Amateurfunk gibt es abgesehen von der Kommunikation natürlich hauptsächlich viel Potential für spannende Technik Projekte. Siehe z.B.

https://media.ccc.de/v/rc3-943128-amateurfunk_hacken_die_suche_nach_zeitgemaessem_spass_mit_funk_und_radiowellen

https://radiohacks.de

Hier die offiziellen Informationen der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html

Wir wünschen Dir viel Erfolg und danken an dieser Stelle speziell auch den vielen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Helfern die in diesen Krisenzeiten ihr Äußerstes geben!

Sicherheit ist Teamwork!

vy73,
DC1HKA